
Förderpreis „Kataloge für junge Künstler*innen“
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung hat 1982 das Programm „Kataloge für junge Künstler*innen“ eingerichtet. Mit diesem Programm möchte die Stiftung vielversprechenden Nachwuchskünstler*innen einen eigenen Katalog ermöglichen. Gleichzeitig sollen Ausstellungsträger ermutigt werden, neue und innovative Ausstellungskonzepte zu entwickeln.
Jährlich werden drei Kataloge und die dazugehörigen Ausstellungen gefördert.
Gefördert wird ein Katalog in Verbindung mit einer Ausstellung. Anträge, die sich ausschließlich auf eine Ausstellung oder einen Katalog beziehen, können nicht berücksichtigt werden. Das geplante Ausstellungsvorhaben muss in Deutschland angesiedelt sein. Es sollte sich dabei um die erste größere institutionelle Ausstellung eines*r jungen Künstlers*in handeln. Die Künstler*innen sollten nicht älter als 35 Jahre sein. Bestandteil des Katalogs können auch andere Dokumentationsmedien sein.
In Ausnahmefällen können Katalog und Ausstellung einer Künstlergemeinschaft gefördert werden, wenn sich diese selbst seit längerem als Gruppe definiert. Sammelausstellungen oder Ausstellungen studentischer Arbeiten werden nicht gefördert.
Jeder öffentliche oder kommunale Ausstellungsträger in Deutschland ist antragsberechtigt. Eigenbewerbungen von Künstler*innen sind nicht möglich. Private Einrichtungen können gefördert werden, soweit sie gemeinnützig sind. Die Förderung kommerzieller Einrichtungen ist ausgeschlossen.
- Vollständig ausgefüllter Online-Antrag
- Konzept der Ausstellung (Gestaltung, Anzahl der Werke etc.)
- Konzept des Kataloges
- Kalkulation der Ausstellungskosten
- Kalkulation der Herstellungskosten des Kataloges (Verlagskalkulation, wenn möglich)
- Kurzbiographie / Künstlerischer Werdegang des*r Künstlers*in
- Bilddokumentation der Arbeiten des*r Künstlers*in,
Links zu Online-Inhalten - Nachweis der Gemeinnützigkeit des Ausstellungsträgers
Die eingegangenen Anträge werden einer von der Krupp-Stiftung berufenen Jury sechs bis acht Wochen nach Ablauf der Einsendefrist vorgelegt.
Das Auswahlverfahren ist vertraulich. Auskünfte über Entscheidungsgründe werden nicht gegeben. Rechtsansprüche auf Zuerkennung des Förderpreises sind ausgeschlossen. Eine Behandlung der Anträge ist nur zu den Sitzungsterminen möglich.
Die Stiftung fördert Katalog und Ausstellung mit insgesamt bis zu 40.000 €. Sie erwartet eine Mitfinanzierung sowohl der Ausstellung als auch des Katalogs durch den Antragsteller in Höhe von mindestens einem Viertel der Gesamtkosten. Die jeweils für Katalog und Ausstellung beantragten Fördermittel sind nicht wechselseitig deckungsfähig.
Die Fördersumme für die Ausstellung beträgt maximal 10.000 €. Die Mittel können sowohl für Personalkosten, etwa für eine*n Ausstellungskurator*in, oder für Sachkosten, die im Zusammenhang mit der Ausstellung entstehen, verwendet werden.
Die Fördersumme für den Katalog beträgt bis zu drei Viertel der Herstellungskosten, maximal 30.000 €. Der Katalog soll in angemessener Weise das Schaffen des*r Künstlers*in in einer zwischen ihm*ihr und der antragstellenden Einrichtung abgestimmten Form darstellen. Die Darstellung kann dabei über die in der Ausstellung gezeigten Werke hinausgehen. Die Stiftung geht davon aus, dass sie mit Vergabe des Förderpreises exklusive Förderin des Kataloges ist.
Der*die Künstler*in erhält 100, die Stiftung 60 Freiexemplare des Katalogs. Die Stiftung bedient damit einen internationalen Verteiler.