
Alfried Krupp-Förderpreis
Seit 1986 verleiht die Stiftung den Alfried Krupp-Förderpreis an junge Universitätsprofessorinnen und -professoren der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen.
Für den Förderpreis können Kandidatinnen und Kandidaten vorgeschlagen werden, die eine unbefristete oder befristete Professur an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben (Erstberufung auf eine W2- oder W3-Professur) und nicht älter als 38 Jahre sein sollten. Der Preis ist mit 1 Mio. € dotiert. Die Preisträgerinnen und Preisträger können die Fördermittel unbürokratisch dafür einsetzen, sich unabhängig von öffentlichen Mitteln ein optimales Arbeitsumfeld zu schaffen: Sie können beispielsweise Labor- und Arbeitsplätze einrichten und verbessern, Symposien oder Fachkongresse besuchen sowie wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und spezielle Forschungsgruppen finanzieren.
Zielsetzung und Personenkreis
Das Förderangebot richtet sich an junge Universitätsprofessorinnen und -professoren der Natur- und Ingenieurwissenschaften (inkl. Medizin) mit herausragender wissenschaftlicher Qualifikation und bereits vorliegenden exzellenten Forschungsleistungen. Ziel ist es, vielversprechende Forscherpersönlichkeiten in einer noch frühen Phase ihrer wissenschaftlichen Laufbahn dabei zu unterstützen, neue Ideen zu entwickeln und umzusetzen. Der Alfried Krupp-Förderpreis soll Freiräume schaffen. Konkrete Projektbeschreibungen sind daher keine Voraussetzung für die Preisvergabe.
Vorgeschlagen werden können Kandidatinnen und Kandidaten, deren Befähigung zu Forschung und Lehre durch die Erstberufung auf eine zeitlich unbefristete oder befristete Professur (W2- oder W3-Professur) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland bestätigt worden ist.
Der Alfried Krupp-Förderpreis ist nicht ausgeschrieben für Juniorprofessorinnen und -professoren sowie für Professorinnen und Professoren an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences. Inhaber einer Heisenberg-Professur (W2 oder W3) können im Rahmen dieser Ausschreibung vorgeschlagen werden.
Die vorgeschlagenen Kandidatinnen und Kandidaten sollten nicht älter als 38 Jahre alt sein.
Förderumfang und -zeitraum
Mit der Verleihung des Preises werden für einen Zeitraum von fünf Jahren Fördermittel in Höhe von 1 Mio. € gewährt. Diese Summe umfasst Personalmittel für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und Stipendiatinnen und Stipendiaten, einmalige oder fortlaufende Sach-, Verbrauchs- und Reisemittel zur Unterstützung von Forschungsarbeiten sowie einen Fonds zur fachbezogenen persönlichen Verwendung. Sollten nach Ablauf der fünf Jahre die Fördermittel noch nicht vollständig verwendet worden sein, können die Restmittel im Einzelfall maximal zwei weitere Jahre zur Verfügung gestellt werden.
Zur Mitte des dritten Förderjahres wird erwartet, dass die Preisträgerin/der Preisträger ein internationales wissenschaftliches Symposium zu Themen ihres/seines Forschungsgebietes durchführt.
Die Zuerkennung des Preises ist an die Person der Preisträgerin/des Preisträgers gebunden.
Die Mittel stehen weder zur Finanzierung von Verwaltungsdienststellen noch zur Deckung von Overheadkosten der Universität zur Verfügung.
Vorschlags- und Auswahlverfahren
Vorschlagsberechtigt sind Einzelpersonen, Forschungsinstitutionen und Universitäten. Selbstbewerbungen sind ausgeschlossen.
Grundsätzlich soll nur jeweils eine Kandidatin/ein Kandidat pro Universität vorgeschlagen werden. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Universitäten, an denen die Kandidatinnen und Kandidaten tätig sind, bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.
Vorschläge sind elektronisch über das Online-Bewerbungsportal www.antrag.krupp-stiftung.de
an die Stiftung zu übermitteln.
Folgende Unterlagen müssen dem Vorschlag als Upload beigefügt werden (JPEG, TIFF, PDF):
- ein Anschreiben, in dem die wichtigste wissenschaftliche Leistung der Kandidatin/des Kandidaten kurz benannt wird,
- zwei Vorschlagsgutachten,
- Curriculum Vitae der Kandidatin/des Kandidaten,
- Liste der Preise und Auszeichnungen,
- Darstellung der bisherigen Forschungs- und Lehrtätigkeit,
- Publikationsliste (Auswahl).
Erforderlich sind weiterhin die folgenden verbindlichen Angaben der Universität, an welcher die Kandidatin/der Kandidat tätig ist:
- Bestätigung, dass es sich bei der Professur der Kandidatin/des Kandidaten um eine Erstberufung handelt,
- Bestätigung, dass im Falle einer zeitlich befristeten Erstberufung der Kandidatin/des Kandidaten die Möglichkeit zur dauerhaften Übernahme („tenure track“) besteht,
- verbindliche Angabe, in welchem Umfang die Kandidatin/der Kandidat Lehrveranstaltungen anbieten wird,
- Angaben zur Ausstattung der Professur mit Personal- und Sachmitteln.
Die Stiftung bittet um Vorlage der Unterlagen in deutscher Sprache. Gutachten auswärtiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können auch in englischer Sprache übermittelt werden.
FAQ zur Ausschreibung Alfried Krupp-Förderpreis 2022
Zum Kandidaten/Zur Kandidatin:
- Kann eine Person berücksichtigt werden, die eine befristete W2/W3-Professur innehat?
Ja.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die zuvor eine Junior-Professur innehatte?
Ja. Eine Junior-Professur zählt entsprechend den Richtlinien nicht als Erstprofessur.
- Können Personen mit einer S-Professur (Kooperation zwischen Universität und außeruniversitären Forschungseinrichtung) vorgeschlagen werden?
Ja.
- Können Professor*innen an Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences vorgeschlagen werden?
Nein. Der Förderpreis berücksichtigt nur Universitäten, die im Unterschied zu Fachhochschulen, Hochschulen oder Universities of Applied Sciences das Promotionsrecht ausüben dürfen.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die bereits an einer ausländischen Universität eine Professur innehatte?
Ja. Eine Professur im Ausland wird entsprechend den Richtlinien nicht berücksichtigt.
- Kann eine Person vorgeschlagen werden, die schon länger Inhaber*in einer W2/W3-Professur ist?
Ja. Die Professur muss nicht im laufenden Jahr angetreten worden sein. Es gibt keine zeitliche Vorgabe, wie lange der Antritt der Erstprofessur zurückliegen darf.
- Die Professur ist noch nicht angetreten. Kann die Person vorgeschlagen werden?
Ja. Personen können auch vorgeschlagen werden, wenn das Berufungsverfahren noch läuft. Die Ernennung muss nicht bereits erfolgt sein. Der*die Kandidat*in muss aber bis zu Beginn des Auswahlverfahrens (Ende April/Anfang Mai des jeweiligen Jahres) den Ruf angenommen haben. Benötigt wird eine Kopie des Rufannahmeschreibens mit entsprechenden Angaben.
- Können Personen jeder Nationalität vorgeschlagen werden?
Ja. Der*die Kandidat*in muss aber eine W2/W3-Professur (Erstprofessur; unbefristet oder befristet) an einer Universität in der Bundesrepublik Deutschland innehaben.
- Darf die vorgeschlagene Person älter als 38 Jahre sein?
Ja, bei Kandidat*innen, die Elternzeit in Anspruch genommen haben, wird diese bei der Altersberechnung berücksichtigt.
- Kann eine Person mehrmals vorgeschlagen werden?
Ja. Es gibt mehrere Preisträger*innen, die bei einem erneuten Vorschlag Erfolg hatten.
- Welche Fächer sind mit „Natur- und Ingenieurwissenschaften“ gemeint?
Astronomie
Bauingenieurwesen
Biologie / Biochemie
Chemie
Elektro-, Informations-, Systemtechnik
Geowissenschaften
Informatik
Maschinenbau
Materialwissenschaft / Werkstofftechnik
Mathematik / Statistik
Medizin
Pharmazie / Pharmakologie
Physik
Psychologie
Umweltwissenschaft
Verkehrstechnik, Luft- und Raumfahrt
Veterinärmedizin
Wärme-, Verfahrenstechnik
Zum vorschlagenden Wissenschaftler/Zur vorschlagenden Wissenschaftlerin:
- Sollte der Vorschlag vom einem*r Rektor*in/ Präsident*in einer Universität kommen, oder kann auch der*die Dekan*in oder die Institutsleitung vorschlagen?
Es ist für den Erfolg des Vorschlags nicht ausschlaggebend, dass der*die Rektor*in/ Präsident*in ihn vorgelegt hat. Entscheidend ist die fachliche Qualität der vorgeschlagenen Person.
- Muss der*die vorschlagende Wissenschaftler*in von derselben Universität oder Einrichtung kommen wie der*die Kandidat*in?
Nein.
- Kann der*die vorschlagende Wissenschaftler*in auch ein Gutachten abgeben?
Ja.
- Kann von einer Universität auch mehr als eine Person vorgeschlagen werden?
Grundsätzlich soll nur jeweils eine Person pro Universität vorgeschlagen werden. Die Stiftung möchte damit erreichen, dass sich die Universitäten, an denen die Kandidaten*innen tätig sind, bewusst auf einen Vorschlag konzentrieren.
Zu den Gutachten und Referenzen:
- Welche Person eignet sich zum Verfassen eines Gutachtens? Muss die Person, die das Gutachten verfasst, an derselben Universität/Institution tätig sein wie der*die Kandidat*in oder ist es günstiger, wenn sie von einer anderen Universität/Institution kommt?
Grundsätzlich gibt es hierzu keine Vorgabe. Ratsam ist, dass die Person, die das Gutachten ausstellt, in ihrem Fachgebiet ein möglichst hohes Ansehen genießt (national und international). Ob sie an derselben Universität/Institution tätig ist wie der Kandidat*innenvorschlag, ist unerheblich.
- Welchen Umfang muss ein Gutachten haben?
Grundsätzlich gibt es hierzu keine Vorgabe. Die eingehenden Gutachten sind in der Regel zwischen zwei und vier Seiten lang.
- Muss ein ausländisches Gutachten ins Deutsche übersetzt werden?
Gutachten auswärtiger Wissenschaftler*innen können auch in englischer Sprache vorgelegt werden.
- Dürfen Gutachter*in und Referenz ein und dieselbe Person sein?
Nein. Von den Referenzen wird (zunächst) nichts erbeten. Sie werden nur angefragt, sollte es Rückfragen geben.
Die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung wünscht viel Erfolg!
Stand: November 2021
Der Wissenschaftliche Beirat schlägt dem Kuratorium der Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung in einer Auswahlsitzung die Preisträger*in.
Das Gremium besteht aus folgenden Personen:
- Prof. Dr.-Ing. Katja Windt, SMS group GmbH, Düsseldorf (Vorsitzende)
- Prof. Dr. Ulrich Schollwöck, Ludwig-Maximilians-Universität München (stellvertr. Vorsitzender)
- Prof. Dr. Dr. h. c. Onur Güntürkün, Ruhr-Universität Bochum
- Prof. Dr. Birgit Liss, Universität Ulm
- Prof. Dr. rer. nat. Dipl.-Ing. Tim Christian Lüth, Technische Universität München
- Prof. Dr. Ferdi Schüth, Max-Planck Institut für Kohlenforschung, Mülheim an der Ruhr
- Prof. h. c. Dr. med. Heinz Wiendl, Universitätsklinikum Münster